Honorar

Stundensatz

Die Leistungsabrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Mein Stundensatz bei 60Min. beträgt 100€ und 90 Min. 150€. Für die 90 Min. Erstbehandlung inkl. Anamnese werden 200€ berechnet. 

Das Honorar wird grundsätzlich nach jeder Behandlung bar oder EC gegen eine Quittung entrichtet.

Kostenübernahme

Gesetzliche krankenversicherte Patienten

Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen und werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen.

Privatkrankenversicherte, Beilhilfeberechtigte, private Zusatzversicherte Patienten

Privatkrankenversicherte, Beilhilfeberechtigte und private Zusatzversicherte Patienten erhalten eine Rechnung nach GebüH. Es gibt einen (teilweisen) Erstattungsanspruch der Behandlungskosten, das ist tarifabhängig. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarenden Heilpraktiker-Honorar, sind als Eigenanteil zu tragen.

Weitere Informationen

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985

Es handelt sich lediglich um ein Verzeichnis und nicht um eine Gebührenordnung. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend und wurde seinerzeit lediglich aus statistischen Erhebungen zusammengestellt, um privaten Krankenversicherungen Anhaltspunkte zu üblichen, durchschnittlichen Abrechnungshöhen zu liefern. Aus kartellrechtlichen Gründen ist dieses Verzeichnis nach 1985 nicht mehr aktualisiert worden. Es dient jedoch trotzdem heute noch einigen privaten Krankenversicherungen und auch den Beihilfen als Erstattungsgrundlage.

Der Heilpraktiker kann als freier Unternehmer sein Honorar durch ordentliche Kalkulation selbst gestalten.
Des Weiteren gibt es Verfahren, die in der GebüH nicht erwähnt werden, jedoch beim Patienten Anwendung finden.

Aufgrund der preislichen Entwicklung (Teuerungsrate, Preisindex) von 1985 bis heute, ist eine Angleichung an die GebüH mit dem 2-fachen Satz im Rahmen einer ordentlichen Preiskalkulation zu rechtfertigen.
Ich richte mich überwiegend nach den Höchstsätzen des GebüH von 1985. Für einige Leistungen berechne ich jedoch individuell kalkulierte Honorare. Der Patient wird vor der Behandlung darüber aufgeklärt.